Handy-Verlust / Sicherheit

Was ist bei Handy-Verlust zu tun? – Telefonnummer sperren lassen. Eventuell bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt erstatten.

Nun der Reihe nach, beginnend bei der Sicherheit und dem Fazit dazu:
Was man bei nachfolgenden Überlegungen nicht vergessen sollte ist, dass eine handschriftliche Unterschrift gefälscht werden kann auch wenn dies anspruchsvoll ist. Sollte irgendwo ein gefälschter Vertrag erscheinen, gibt es beim Handschriftlichen die Möglichkeiten der forensischen Untersuchungen.
Bei der elektronischen Signatur sieht dies anders aus. Mit dem Besitz des Handys ist man schon fast im Besitz der Signatur, wenn da die Sperre des Handy’s nicht wäre… Oder man ist etwa gleich weit wie mit einer Musterunterschrift und einen Kugelschreiber – damit ist auch noch nicht ein Missbrauch getätigt.
Kurz: Die Sicherheit ist bei der elektronischen Signatur gegeben, obwohl meines Erachtens die Anwendungssicherheit mit wenig Aufwand markant erhöht werden könnte.

Um die Sicherheit der elektronischen Signatur zu verstehen, muss man wissen, was alles notwendig ist um eine elektronische Signatur zu missbrauchen. Man braucht den Zugang zu einem Handy das für die elektronische Signatur genutzt wird. Entscheidend sind die zwei Punkte: die MobileID App ist eingerichtet und die dazugehörige SIM-Karte / Telefonnummer funktioniert. Eine andere SIM-Karte nützt nichts und die Telefonnummer muss man kennen.

Der aus meiner Sicht grösste Sicherheitsmangel betrifft die App MobileID. Es ist nicht möglich, das Öffnen dieser App mit einem separaten PIN zu schützen, was selbst bei Messenger-Apps möglich ist. Deshalb wird von der MobileID App vor jeder Signatur nur die nochmalige „Entsperrung“ verlangt die auch zum Entsperren des Handys notwendig ist, eine andere Schutzfunktion wurde in der App vergessen. Jede Person die Zugang zum Handy hat, hat Zugang zum elektronisch Signieren. Familienmitglieder haben möglicherweise Zugang zum Handy – was nicht unüblich ist – aber damit sollte der Zugang zum elektronisch Signieren nicht automatisch möglich sein!
Der Support von MobileID meinte im Januar 2025 nur lapidar: „Wir möchten jedoch hervorheben, dass die Verantwortung für den Schutz des Geräts – einschliesslich der Aktivierung von Sicherungsfunktionen wie PIN, Passwort oder biometrischen Sperren – bei den Nutzern selbst liegt. Sollten zusätzliche Sicherheitsfunktionen oder ein Update der App geplant werden, berücksichtigen wir Ihr Feedback (separate PIN-Sperrung) selbstverständlich gerne.“

Immerhin, OHNE Gerätesperrung per PIN / Fingerabdruck usw. lässt sich die MobileID App gar icht nutzen und die App verweist auf die notwendige Aktivierung einer Gerätesperrung.

Bei einem Verlust oder Diebstahl des Handy’s ist also die Gerätesperrung das Hindernis zum sofortigen Missbrauch. Die sofortige Sperrung der SIM-Karte / Telefonnummer beim Mobile-Anbieter verhindert die Nutzung der elektronischen Signatur, selbst wenn die Gerätesperrung mit der Zeit überwunden werden könnte. Eine weitere Sicherheitsmassnahme wäre die Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt und mit diesem Bericht hätte man für diesen Zeitraum einen Beleg gegen einen potenziellen Missbrauch der elektronischen Signatur.

 

QES – Startseite