QES – Qualifizierte Elektronische Signatur

Da mich das Thema „elektronische Unterschrift“ interessiert und ich von meinem beruflichen Hintergrund (System- und Softwareentwickler) ein gewisses technisches Verständnis mitbringe, habe ich mich in dieses Thema eingearbeitet. Ich habe mich bereits 2015 dafür interessierte und nun, zehn Jahre später, ist es offensichtlich, damals war noch vieles unklar und unausgereift.

Nachfolgend eine Übersicht und eine grundlegende Erklärung zum Thema:

 

Grundlegende Erklärung der elektronischen Unterschrift / Signatur

Geht es um die elektronische Unterschrift, benutzt man meist den Begriff elektronische Signatur.
Es gibt drei Varianten von elektronischen Signaturen, wobei nur eine wirklich von Interesse ist. Die Einfache Elektronische Signatur (EES) und die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES) sind im Rechtsverkehr nutzlos, weil sie rechtlich nicht verbindlich sind. Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist diejenige, welche der handschriftlichen Unterschrift gleichkommt und rechtlich verbindlich ist.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Artikel 14 Absatz 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Weiteres dazu ist auf der Webseite easygov.swiss unter https://aktuell.easygov.swiss/signaturloesungen/anbieter-von-elektronischen-signaturen-qes/ zu finden.
Nachfolgend geht es immer nur um diese QES (Qualifizierte Elektronische Signatur).

Um mit QES signieren zu können benötigt man ein Zertifikat. Bildlich gesprochen ist das Zertifikat wie der Kugelschreiber, den man zum handschriftlichen Unterschreiben benötigt. Wie man zum Zertifikat kommt, beschreibe ich in einem separaten Teil „Das Zertifikat – der Kugelschreiben“.

Das zu signierende Dokument ist in aller Regel ein beliebiges PDF-Dokument.

Jetzt braucht es nur noch eine „Unterlage“, wie beim handschriftlichen Unterschreiben, denn ein Dokument in der Luft zu unterschrieben geht schlecht. Diese elektronische Unterlage wird unter „Die Unterlage zum elektronischen Signieren“ beschrieben.

Früher oder später stellt sich die Frage, wie man ein signiertes Dokument respektive eine Signatur auf Ihre Gültigkeit überprüfen kann. Nebst gewissen limitierten Überprüfungsmöglichkeiten innerhalb einzelner Programme, z.B. innerhalb eines Programmes zum Lesen von PDF-Dateien, gibt es eine offizielle Seite vom Bund zum Überprüfen von Signaturen: https://validator.admin.ch/
Ein gültig signiertes Dokument hat man nur mit Sicherheit, wenn es die Überprüfung auf validator.admin.ch besteht. Wer mehr dazu erfahren will, kann dies unter „Tests mit signierten Dokumenten“ (am Entstehen…) nachlesen.

Aspekte zur Sicherheit bei der Anwendung der elektronischen Signatur und was bei einem Handy-Verlust zu bedenken ist, wird bei „Handy-Verlust / Sicherheit“ behandelt.

Schlussendlich werden mit dem Abschnitt „FAQ – häufige gestellte Fragen“ hoffentlich alle weiteren Fragen beantwortet.

 

Liste der oben erwähnten separaten Abschnitte zu QES:

Das Zertifikat – der Kugelschreiben
Die Unterlage zum elektronischen Signieren
Tests mit signierten Dokumenten
Handy-Verlust / Sicherheit
FAQ – häufige gestellte Fragen